Rückkehr in den Regelbetrieb

Steinheim, den 28.05.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,


wir können uns darüber freuen, am Freitag dieser Woche den Wechselunterricht beenden zu können. Das Schulministerium NRW hat angekündigt, dass ab kommender Woche, Montag, 31.05.2021 wieder alle Schülerinnen und Schüler täglich in die Schule kommen sollen.


Um die Gefahr einer Ansteckung mit dem Corona-Virus auch bei einem Unterricht in Klassenstärke zu minimieren, müssen wir uns weiterhin strikt an alle Hygienevorgaben halten. So ist das Tragen einer medizinischen Maske auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und auch am Sitzplatz im Unterricht wie gewohnt Pflicht. Ebenso wird weiterhin verpflichtend 2mal wöchentlich einen Antigen-Schnelltest durchgeführt. Dies soll montags und donnerstags sein. Sollte eine Schülerin / ein Schüler an einem dieser Tage krank sein, wird der Test an einem anderen Wochentag nachgeholt.


Der Distanzunterricht, den wir in Zeiten der Schulschließung und jetzt auch im Wechselunterricht durchgeführt haben, wird ab kommendem Montag eingestellt. Hinweisen möchte ich darauf, dass Schülerinnen und Schüler, die die Teilnahme an dem Corona-Selbsttest verweigern, auch künftig ein Betretungsverbot für die Schule haben. Gleichzeitig besteht aber kein Anspruch auf die Erteilung von Distanzunterricht – Tests und Klassenarbeiten müssen aber geschrieben werden.


Da eine Durchmischung der Schülergruppen wieder möglich sein wird, wird neben dem Differenzierungsunterricht nun auch der Religions- bzw. Philosophieunterricht wieder in differenzierten Gruppen erteilt.


In den vergangenen Monaten haben wir den Präsenzunterricht ausschließlich im Klassenraum durchgeführt. Ab kommender Woche werden wir auch die Fachräume wieder nutzen. Um auch einfache Schülerexperimente zu ermöglichen, möchten wir aus Gründen des Infektionsschutzes für jede Schülerin / jeden Schüler ein paar einfache Sicherheitshandschuhe mit einer leicht gummierten Handinnenfläche beschaffen, die bei Gelegenheiten, in denen Werkzeuge oder andere Experimentiermaterialien angefasst werden müssen, getragen werden sollen. Diese Handschuhe kosten 3,- € und verbleiben im Besitz Ihres Kindes. Ich bitte Sie, Ihrem Sohn / Ihrer Tochter den Betrag am Montag passend mitzugeben.


Der Nachmittagsunterricht findet wieder in der 7.& 8. Stunde hier in der Schule statt.


Die Mensa wird für einen „To-go-Verkauf“ wieder geöffnet sein.


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, die Infektionszahlen sind derzeit rückläufig, sodass wir in unserem Schulbetrieb zu einem Stück Normalität zurückkehren können. Dennoch müssen und wollen wir natürlich weiterhin vorsichtig sein und alle Maßnahmen des Infektions- und Hygieneschutzes ernst nehmen.


Ich bitte euch daher, euch an alle Vorgaben zu halten, sodass wir diese Unterrichtsform bis zu den Sommerferien so fortsetzen können.

Mit herzlichen Grüßen

Verena Speer-Ramlow
– Schulleiterin –

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Informationen zum Corona-Schnelltest

Steinheim, den 22.03.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

sicherlich haben Sie den Medien entnommen, dass das Land NRW den Schulen Corona-Schnelltests zur Eigenanwendung durch die Schüler*innen zur Verfügung stellt. Heute haben auch wir die Test-Kits bekommen.

Wir sind sehr froh, dem Infektionsgeschehen durch diese Tests hoffentlich schnell und effektiv begegnen zu können, indem wir Schüler*innen, bei denen sich ein positives Testergebnis zeigt, unmittelbar von der übrigen Schülergruppe isolieren können.

Zu Ihrer Information:

Bei den Schnelltests, die wir noch vor den Osterferien einmalig anwenden möchten, handelt es sich um einen sog. PoC-Schnelltest, der innerhalb von 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber gibt, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Der Test, der uns zur Verfügung gestellt wird, erfordert einen Nasenabstrich im vorderen Nasenteil, also an der Nasenscheidewand. Ein Nasenabstrichtupfer muss dafür ca. 2 cm in die Nase eingeführt werden. Anschließend wird das entnommene Sekret in eine Flüssigkeit getaucht und diese dann auf einen Teststreifen getröpfelt. Anhand der Verfärbung dieses Teststreifens ist erkennbar, ob die Person infektiös ist oder nicht.

Die Lehrerin / der Lehrer Ihres Kindes beaufsichtigt die Testung, darf aber in die Durchführung nicht eingreifen.

Die Testung soll zu Beginn eines Unterrichtstages im Klassenverband durchgeführt werden. Für die Dauer des Abstrichs muss der Mund-Nasenschutz selbstverständlich abgenommen werden. Während dieser Zeit wird genau darauf geachtet, dass die Abstände zwischen den Schüler*innen ausreichend groß sind. Um dies zu gewährleisten, werden die Schüler*innen in 2 Durchgängen den Abstrich machen. Außerdem wird während dieser Zeit der Klassenraum gründlich gelüftet.

Unmittelbar vor und nach der Durchführung des Selbsttests muss jede Schülerin / jeder Schüler die Hände gründlich waschen und/oder desinfizieren.

Sollte das Testergebnis Ihres Kindes positiv sein, so werden wir Ihr Kind sofort von den Mitschüler*innen isolieren, Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte kontaktieren und Sie bitten, Ihren Sohn / Ihre Tochter umgehend von der Schule abzuholen.

Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass ein positives Testergebnis noch keinen Befund, sondern einen „begründeten Verdachtsfall“ darstellt. Nach einem positiven Schnelltest muss also unbedingt vom Hausarzt ein weiterer Corona-Test durchgeführt werden.

Bis zum Vorliegen eines vom Hausarzt bescheinigten negativen PCR-Testergebnisses darf das Kind die Schule nicht besuchen.

Trotz der Durchführung von Schnelltests müssen wir weiterhin auf alle Hygiene- und Abstandsregeln in der Schule achten. Ein negativer Schnelltest, der lediglich eine Momentaufnahme darstellt, darf nicht dazu führen, dass diese Regeln vernachlässigt werden. Ebenso dürfen Personen mit Erkältungssymptomen (auch bei vagen Verdachtsmomenten) auch weiterhin nicht in die Schule kommen.

Weitere Informationen zu Art und Durchführung der Schnelltests (auch in anderen Sprachen) finden Sie auf der Seite des Schulministeriums: www.schulministerium.nrw.de/selbsttests

Sollten Sie nicht damit einverstanden sein, dass Ihr Sohn / Ihre Tochter in der Schule einen Schnelltest durchführt, können Sie uns dies mit der angefügten Widerspruchserklärung mitteilen.

Der erste Test soll in der kommenden Woche am Mittwoch, 24.03. bzw. Donnerstag, 25.03. in der 1. Unterrichtsstunde durchgeführt werden (für die 1. Stunde geplante Klassenarbeiten werden ab der 2. Stunde geschrieben).

Auch mit Ihrem Einverständnis ist die Teilnahme für die Schüler*innen freiwillig. Es stellt ein Angebot dar, was Ihr Kind, uns alle in der Schule und letztendlich auch Sie zu Hause schützen kann.

Wir haben die für Sie als Eltern wichtigen Informationen und die richtige Vorgehensweise in folgendem Schaubild zusammengefasst:

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, die Osterferien stehen bevor. Wir haben erst vor kurzer Zeit den Weg zurück in die Schule, in den Präsenzunterricht, gefunden. Wir unterrichten eine Klassenhälfte in der Schule und betreuen gleichzeitig die andere Hälfte zu Hause auf Distanz. Auch für uns Lehrerinnen und Lehrer ist dies wieder eine völlig neue Erfahrung.

Wie es nach den Osterferien weitergeht, ob dieses System weitergeführt wird, wissen wir bislang noch nicht. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer werden über IServ alle Schüler*innen rechtzeitig informieren. Außerdem finden Sie alle wichtigen Informationen selbstverständlich auch immer an dieser Stelle.

Ankündigen möchte ich aber bereits jetzt, dass wir in der ersten Stunde Präsenzunterricht nach den Osterferien die Schüler*innen bitten werden, einen weiteren Schnelltest durchzuführen. Dieser kann uns – gerade nach der Ferien- und Urlaubszeit – wichtige Aufschlüsse über das Infektionsgeschehen geben.

Für Nachfragen stehen die Klassenleitung und auch ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen schon jetzt eine schöne Osterzeit. 
Passen Sie weiterhin gut auf sich auf und bleiben Sie gesund.

Herzliche Grüße

Verena Speer-Ramlow
– Schulleiterin –

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